Der Aufstieg von Himmelslaternen ist in Deutschland aus Brandschutzgründen verboten. Dieses Verbot gilt grundsätzlich für alle Bundesländer. In Hamburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind theoretisch Ausnahmegenehmigungen möglich, die jedoch selten erteilt werden.
Aufgabe der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist die luftrechtliche Prüfung, das heißt die Prüfung auf Sicherheit und Verträglichkeit im Luftraum.
Wir behalten uns vor, nur diejenigen Anträge auf luftrechtliche Verträglichkeit zu überprüfen, die zuvor in den entsprechenden Bundesländern genehmigt wurden. Erst nach Vorlage einer solchen Genehmigung ist die Nutzung des online-Antrages möglich.
Anträge für Großveranstaltungen mit mehreren Aufstiegsorten senden Sie bitte per E-Mail an bnl@dfs.de.