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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Allgemeines
Ist die Nutzung des Portals kostenpflichtig?
Nein. Die Nutzung des AIS-Portals zur Flugvorbereitung, sowie die Aufgabe von Flugplänen und allen weiteren Funktionen ist nach erfolgreicher Registrierung jederzeit kostenfrei.
Ich kann eine geteilte Luftfahrzeug- oder Flugplan­vor­­lage nicht sehen. Warum?
Es ist unter Umständen notwendig, sich im AIS-Portal neu anzumelden, um geteilte Luftfahrzeug- oder Flugplanvor­lagen sichtbar zu machen. Das Teilen kann unter Um­ständen einige Minuten dauern.
Was ist das VFReBulletin?
Speziell für VFR Flüge gibt es die Möglichkeit, im Haupt­menü oder im Menü oben links unter Flugvorbereitung -> VFReBulletin unabhängig von der Aufgabe eines Flugplans ein flugstreckenbezogenes NOTAM-Briefing abzurufen und sich zusätzlich auf der Karte darstellen zu lassen. Auch dieses kann, wenn gewünscht, gespeichert werden. Geben Sie dazu ganz unten bei Name der Vorlage einen Vorlagennamen ein und speichern Sie es ab.
Luftfahrzeug- und Flugplanvorlagen
Kann ich meine immer wieder genutzten Luftfahr­ zeuge speichern?
Ja. Der größte Vorteil des AIS-Portals ist, dass Luft­fahrzeuge für zukünftige Flugvorhaben fest abgespeichert werden können. Sie können dies im Menü oben links unter Luftfahrzeugverwaltung finden. Folgen Sie den Punkten nachdem Sie auf Neu erstellen geklickt haben. Alternativ können Sie auch direkt beim Aufgeben eines neuen Flugplans ein neues Luftfahrzeug erstellen.
Wie kann ich abgespeicherte Luftfahrzeuge mit weiteren Personen teilen?
Im Menü oben links unter Luftfahrzeugverwaltung können Sie die gewünschten Luftfahrzeugvorlagen durch Klicken auf Vorlage teilen für andere Personen zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass dies nur nach Markieren des gewünschten Luftfahrzeugs unter freigeben und nur an im AIS-Portal registrierte Personen möglich ist. Die angegebene E-Mail-Adresse muss dabei mit der im AIS-Portal hinterlegten Adresse des Empfängers übereinstimmen. Gegebenenfalls muss eine Neuanmeldung im AIS-Portal stattfinden, um geteilte Vorlagen sichtbar zu machen. Das Teilen kann unter Umständen einige Minuten dauern.
Ist es möglich ein sehr ähnliches Luftfahrzeug noch einmal anzulegen?
Ja. Sie Können im Menü oben links unter dem Punkt Luftfahrzeugverwaltung bereits vorhandene Luftfahrzeuge im Drei-Punkt-Menü unter bearbeiten auch kopieren. Das neue Luftfahrzeug können Sie dann erneut unter anderem Namen abspeichern.
Ist es möglich ein sehr ähnliches Flugvorhaben noch einmal anzulegen?
Ja. Sie Können im Menü oben links unter dem Punkt Flugplanvorlagen bereits vorhandene Flugplanvorlagen im Drei-Punkt-Menü unter bearbeiten auch kopieren. Das neue Flugvorhaben können Sie dann erneut unter anderem Namen abspeichern.
Kann ich ganze Flugvorhaben im Portal abspeichern?
Ja. Klicken Sie im Menü oben links auf Flugplanvorlagen. Danach können Sie durch Klicken auf Neu erstellen Flugpläne so anlegen und abspeichern, dass Sie diese immer wieder unter FPL – Flugplan abrufen können.
Kann ich bereits abgespeicherte Fluplanvorlagen bearbeiten?
Ja. Klicken Sie im Menü oben links auf Flugplanvorlagen und bearbeiten Sie die gewünschte Flugplanvorlage durch Anklicken des Stiftes. Alle Änderungen werden auch anderen Nutzenden, mit denen Sie die Flugplanvorlage geteilt haben, angezeigt.
Kann ich bereits abgespeicherte Luftfahrzeug­vorlagen bearbeiten?
Ja. Klicken Sie im Menü oben links auf Luftfahrzeug­verwaltung und bearbeiten Sie die gewünschte Luftfahrzeugvorlage durch Anklicken des Stiftes. Alle Änderungen werden auch anderen Nutzenden, mit denen Sie die Luftfahrzeugvorlage geteilt haben, angezeigt.
Kann ich einen Flugplan vor dem Abschicken als Vorlage speichern?
Nein. Wir empfehlen, den Flugplan vorab unter dem Menüpunkt Flugplanvorlagen anzulegen. Hier können Sie auch den Routenkatalog und die IFPU-Validierung nutzen. Den gespeicherten Flugplan können Sie dann jederzeit wieder für ein aktuelles Flugvorhaben anpassen und nutzen.
Flugplanung und Flugplan Management
Wie kann ich einen Flugplan im Portal aufgeben?
Um einen Flugplan über das Portal aufzugeben, klicken Sie auf der Startseite auf das Auswahlsymbol Flugplan und folgen Sie den Schritten. Alternativ können Sie auch im Menü oben links unter Flugvorbereitung zum Reiter FPL – Flugplan gelangen oder einen neuen Flugplan direkt aus einer gespeicherten Luftfahrzeug- oder Flugplanvorlage erstellen.
Ich habe Schwierigkeiten beim Ausfüllen eines Flugplans. Wie kann ich Hilfe bekommen?
Beim Aufgeben eines Flugplans finden Sie hinter jedem freien Feld ein Fragezeichen, bei dem nach Klicken eine Online Hilfe erscheint. Sollten Sie weitergehende Fragen haben können Sie sich rund um die Uhr an die Mitarbeitenden des AIS-C unter +49 (0) 6103/707-5500 wenden.
Meine gespeicherte Route funktioniert nicht mehr. Warum?
Die vorgeschlagenen Routen sind immer nur zu der Abflugzeit (EOBT) des momentan in Bearbeitung befindlichen Flugplans gültig. Sie können diese Routen jedoch trotzdem als Flugplanvorlage abspeichern. Es kann jedoch nötig werden, diese aufgrund von tagesaktuellen Einschränkungen (z.B. Aktivierung militärischer Übungsgebiete) noch einmal anzupassen. Auch AIRAC Änderungen können zur Nichtnutzbarkeit von alten Routen führen.
Kann ich einen bereits aufgegebenen Flugplan auch selbst ändern, verspäten oder streichen?
Sie können bereits aufgegebene Flugpläne selbstständig verspäten und streichen. Klicken Sie dazu im Menü oben links auf Flugvorbereitung und danach wählen Sie CNL – Streichungsmeldung oder DLA – Verspätungsmeldung aus. Tragen Sie die exakten Daten Ihres Flugplans ein und drücken Sie weiter. Danach senden Sie die Meldung ab. Weitere Änderungen am Flugplan können im Moment leider nicht selbst vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich dazu rund um die Uhr an die Mitarbeitenden des AIS-C unter +49 (0) 6103/707-5500.
Ich bekomme keine Routenvorschläge für meinen Y-/ oder Z-Flugplan. Warum?
Um einen geeigneten Routenvorschlag für Ihren Y-/ oder Z-Flugplan zu erhalten, müssen Sie im Routenfeld, bevor Sie auf „Routenvorschläge“ klicken, mindestens einen Wegpunkt angeben, an dem Sie einen IFR-Pickup oder eine IFR-Cancellation durchführen wollen. Beispiel: DCT CHA IFR oder RID VFR. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingegebenen Punkte nicht zwangsläufig in der vorgeschlagenen Route aufzufinden sind.
Ist es möglich den Flugplan über das Portal zu schließen?
Ja. Gehen Sie oben links im Menü auf Flugvorbereitung und wählen Sie ARR – Landemeldung aus. Tragen Sie alle Daten aus dem Flugplan und Ihre tatsächliche Ankunftszeit ein. Drücken Sie danach auf weiter und senden Sie die Meldung ab.

Bitte beachten Sie, dass Landemeldungen durch uns nur für Flugplätze innerhalb der Bundes­republik Deutschland entgegengenommen werden!

NOTAM-Briefing
Wie ist es möglich, NOTAM-Briefings zu erstellen und kann ich diese speichern?
Wenn Sie ein reines NOTAM-Briefing ohne dazugehörigen Flugplan erstellen möchten, klicken Sie im Menü oben links auf Flugvorbereitung -> NOTAM – Briefing und geben alle relevaten Daten ein. Das hierbei erstellte NOTAM-Briefing umfasst nur die von Ihnen angegebenen Flugplätze und FIRs. Sie können dieses Briefing auch speichern. Geben Sie dazu ganz unten bei Name der Vorlage einen Vorlagennamen ein und speichern Sie es ab.
Ist es möglich ein Flugstreckenbezogenes NOTAM-Briefing zu erstellen?
Ja. Dieses erhalten Sie im Rahmen des VFReBulletins nach Eingabe einer Strecke für VFR Flüge. Außerdem können Sie für jeden Flugplan, der von Ihnen aufgegeben wird, nach Auswählen von NOTAM-Briefing anfordern ein solches unverzüglich oder drei Stunden vor EOBT per E-Mail zugeschickt bekommen.
Ich möchte einige NOTAM nicht mehr angezeigt bekommen. Ist das möglich?
Ja. Sie können einzelne NOTAM, welche Sie nicht mehr sehen möchten, für 30 Tage minimieren. Dazu klicken Sie auf das Dreieck vor dem jeweiligen NOTAM. Das NOTAM wird mit einem roten Stern markiert. Beim nächsten Abruf eines Briefings, welches dieses NOTAM beinhaltet, wird dieses immer nur minimiert dargestellt.
Kann ich mir NOTAM auf deutsch anzeigen lassen?
Nein. In Deutschland werden grundsätzliche alle NOTAM in englischer Sprache herausgegeben. Bei Interpretations­schwierigkeiten einzelner NOTAM können Sie sich rund um die Uhr an die Mitarbeitenden des AIS-C unter +49 (0) 6103/707-5500 wenden.
NOTAM-Abkürzungen
Was bedeuten die Abkürzungen?
Alle Abkürzungen finden Sie hier.
eNOTAM
Welche regulativen Vorgaben sind bei der Aufgabe von NOTAM zu beachten?
Aufgrund von regulativen Vorgaben der VO (EU) 2017/373, geändert durch VO (EU) 2020/469, ist das AIS-C, als Teil des AIS-Dienstes verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass ein NOTAM nur für die Dauer von drei Monaten herausgegen werden kann. Somit möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
  • NOTAM-Inhalte mit einer geplanten Gültigkeitsdauer von länger als drei Monaten sind nicht als NOTAM, sondern als AIP-Ergänzung bei der AIP Redaktion unter desk@dfs.de zu veröffentlichen.
  • NOTAM-Inhalte, die bereits herausgegeben wurden und ungeplant von längerer Dauer als drei Monate sind entweder,
    1. als AIP-Ergänzung bei der AIP Redaktion unter desk@dfs.de zu veröffentlichen, sofern davon auszugehen ist, dass der Zustand für einen weiteren Zeitraum von mehr als drei Monaten anhält, oder
    2. es wird für maximal erneute drei Monate ein Ersatz-NOTAM herausgegeben.

Darüber hinaus gilt bei dauerhaften Änderungen zu Luftfahrtveröffentlichungen, dass innerhalb von drei Monaten nach Herausgabe eines PERM NOTAM die darin enthaltenen Informationen über die betroffenen Luftfahrtinformationsprodukte zu veröffentlichen sind (Rückfragen/Beantragung hierzu unter desk@dfs.de).

Wir bitten Sie zu beachten, dass Informationen zur Aufnahme in die Publikationen dem Redaktionsschluss gemäß AIP GEN 3-12 unterliegen.

Bei Nichteinhaltung der Vorlaufszeit werden Informationen vorerst als NOTAM veröffentlicht und können erst zum nächsten Änderungsdatum der AIP-Ergänzung aufgenommen werden.

Kinderluftballons & Fluglaternen
Wann wird eine Flugverkehrskontrollfreigabe gem. §21 LuftVO für Ballonaufstiege benötigt?
Eine Freigabe wird benötigt, wenn der Aufstieg in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von
  • internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),
  • Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
  • militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)

Darüber hinaus ist eine Freigabe erforderlich wenn der Aufstieg zwar außerhalb der o.a. Kontrollzonen stattfindet aber mehr als 500 Ballone gleichzeitig aufgelassen werden.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob mindestens eine der beiden Kriterien für Ihr Vorhaben zutrifft, empfehlen wir, in jedem Fall einen Online-Antrag zu stellen.

Warum können Anträge für den Aufstieg von Fluglaternen und Kinderballonen nur noch online gestellt werden?
Um eine zeitgerechte Abarbeitung der zahlreichen Anträge für den Aufstieg von Kinderballonen und Fluglaternen sicher zu stellen, haben wir auf ein effizienteres Online-Verfahren umgestellt. Die Übermittlung von Anträgen bzw. Anfragen über E-Mail und Telefax ist daher leider nicht mehr möglich.
Was ist bei Anträgen für den Aufstieg von Fluglaternen zu beachten?
Die Antwort der deutschen Flugsicherung bezieht sich ausschließlich auf Aspekte der Luftverkehrssicherheit, für welche die zuständige Flugverkehrskontrollstelle gem. § 29 Luftverkehrsgesetz verantwortlich ist. Für die Einhaltung sonstiger maßgeblicher Vorgaben, insbesondere brandschutzrechtlicher Vorschriften bzw. solcher zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Boden bzw. evtl. Auswirkungen hierauf durch den Einsatz der Fluglaternen, ist die antragstellende Person selbst verantwortlich.

Der Aufstieg von Fluglaternen ist in den meisten Gebieten Deutschlands aus Brandschutzgründen verboten. Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Ordnungsbehörde, bevor Sie einen Antrag bei der deutschen Flugsicherung stellen.

Sind Aufstiege von Ballonen, die mit Leuchtpaste bearbeitet worden sind bzw. von fluoreszierenden Ballonen erlaubt?
Aufstiege von Ballonen, die mit Leuchtpaste bearbeitet worden sind bzw. von fluoreszierende Ballonen sind grundsätzlich erlaubt und unterliegen den gleichen Kriterien wie Aufstiege regulärer Kinderballone.
Warum dürfen in Deutschland keine sog. harten Gegenstände (z.B. LEDs) an bzw. in Ballonen befestigt werden?
In Deutschland ist es untersagt, Luftballons mit Wunderkerzen, Leuchtstäben, Knicklichtern, LEDs oder ähnlichen harten Gegenständen aufsteigen zu lassen. Grundlage dafür sind das Luftverkehrsgesetz und die Luftverkehrsordnung. Ausnahmen werden nicht genehmigt. Zum Hintergrund: es muss sichergestellt sein, dass ein aufsteigender Ballon an bzw. in einem Triebwerk einer Verkehrsmaschine keinerlei Beschädigungen verursacht.
Was zählt zu den sog. harten Gegenständen?
Harte Gegenstände sind Gegenstände, die zum Beispiel Metall enthalten und nicht sofort rückstandsfrei verbrannt werden können. LEDs zählen zu den harten Gegenständen! Handelsübliche Ballon-verschlüsse aus Kunststoff zählen dagegen nicht zu den harten Gegenständen und können verwendet werden.
Was ist zu tun, wenn sich nach Erhalt einer Genehmigung/Ablehnung Änderungen an Zeit, Ort etc. ergeben ?
Wenn sich etwas an den Antragsdaten ändert (z.B. Zeit oder Ort des Aufstiegs) können Sie einfach einen neuen Antrag mit den geänderten Daten stellen. Wir prüfen die Daten erneut und Sie bekommen so schnell wie möglich eine Antwort.
Ich stelle regelmäßig Anträge für Aufstiege von Kinderluftballons oder Fluglaternen. Gibt es die Möglichkeit, wiederkehrende Daten zu speichern?
Ja, wenn Sie sich im AIS-Portal registrieren werden alle Kontaktdaten im Antragsformular vorausgefüllt. Die Registrierung ist kostenlos.
Frequently Asked Questions