Aufgrund von regulativen Vorgaben der VO (EU) 2017/373, geändert durch VO (EU) 2020/469, ist das AIS-C, als Teil des AIS-Dienstes verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass ein NOTAM nur für die Dauer von drei Monaten herausgegen werden kann. Somit möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
- NOTAM-Inhalte mit einer geplanten Gültigkeitsdauer von länger als drei Monaten sind nicht als NOTAM, sondern als AIP-Ergänzung bei der AIP Redaktion unter desk@dfs.de zu veröffentlichen.
- NOTAM-Inhalte, die bereits herausgegeben wurden und ungeplant von längerer Dauer als drei Monate sind entweder,
- als AIP-Ergänzung bei der AIP Redaktion unter desk@dfs.de zu veröffentlichen, sofern davon auszugehen ist, dass der Zustand für einen weiteren Zeitraum von mehr als drei Monaten anhält, oder
- es wird für maximal erneute drei Monate ein Ersatz-NOTAM herausgegeben.
Darüber hinaus gilt bei dauerhaften Änderungen zu Luftfahrtveröffentlichungen, dass innerhalb von drei Monaten nach Herausgabe eines PERM NOTAM die darin enthaltenen Informationen über die betroffenen Luftfahrtinformationsprodukte zu veröffentlichen sind (Rückfragen/Beantragung hierzu unter desk@dfs.de).
Wir bitten Sie zu beachten, dass Informationen zur Aufnahme in die Publikationen dem Redaktionsschluss gemäß AIP GEN 3-12 unterliegen.
Bei Nichteinhaltung der Vorlaufszeit werden Informationen vorerst als NOTAM veröffentlicht und können erst zum nächsten Änderungsdatum der AIP-Ergänzung aufgenommen werden.